Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Im Shinto Füssen e.V. wird schwerpunktmäßig Karate und Selbstverteidigung, sowie verschiedener Tanz unterrichtet.


§ 2 Die Neuen Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Shinto Füssen e.V.  Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen.


§ 3 Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden zum 01. eines Monats per vorliegendem Lastschriftmandat abgebucht. Etwaige Rücklastschriften gehen zu Lasten der Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber. Alternativ kann ein Dauerauftrag jeweils zum 01. eines Monats veranlasst werden.


§ 4 Die Karate-Schülerinnen und Schüler des Vereins werden ab der ersten Gürtelprüfung Mitglieder des Deutschen JKA-Karatebundes. Der jeweils aktuelle Jahresbeitrag wird einmal im Jahr gemäß vorliegender Einzugsermächtigung eingezogen. Alternativ kann der Betrag unverzüglich nach Aufforderung überwiesen werden. Die Mitgliedschaft zum DJKB ist Voraussetzung für das Ablegen von Gürtelprüfungen.


§ 5 Es besteht keine Haftung seitens des Veriens für Personen- oder Sachschäden.
Dies gilt insbesondere für die Haftung körperlicher und gesundheitlicher Schäden, die darauf beruhen, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Inhaberin oder die Trainerinnen und Trainer unzureichend oder falsch über ihren/seinen Gesundheitszustand informiert oder auf Risiken hingewiesen hat.


§ 6 Beschädigungen aller Art werden auf Kosten derjenigen/desjenigen behoben, die/der für die Schäden verantwortlich ist.


§ 7 Der Verein übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Gegenständen oder das Abhandenkommen von (Wert-)Sachen, welche von den Schülerinnen und Schülern mit in die Schulungsräume oder in die Umkleiden gebracht haben.


§ 8 Für den Verein besteht Haftpflicht-Versicherungsschutz. Eine Mitglieder-Unfallversicherung besteht nicht. Es wird empfohlen, ggf. privat eine Unfallversicherung abzuschließen.


§ 9 Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler wiederholt gegen Weisungen von Weisungsberechtigten bzw. der Trainerinnen und Trainer, so erfolgt zunächst eine persönliche oder schriftliche Abmahnung. Bei weiterem Verstoß ist eine fristlose Kündigung der Schülerin/des Schülers möglich.


§ 10 Verlegt der Verein seine Schulungsräume innerhalb der Stadt Füssen (nebst sämtlicher Stadtteile) so berechtigt dies nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. 


§ 11 Die Beendigung der Mitgliedschaft durch eine Schülerin/einen Schüler erfolgt ausschließlich in Textform (per E-Mail oder per Brief) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Shinto Füssen e.V., Abt-Heß Straße 11, 87629 Füssen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum jeweiligen Laufzeitende. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.


§ 12 An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Training statt. An den Wochenenden kann das Training aufgrund von Karatelehrgängen oder - fortbildungen ausfallen.


§ 13 Es ist dem Inhaber sowie den Trainerinnen und Trainern der Sportschule Shinto Füssen gestattet, Fotos der Schülerinnen und Schüler während des Trainingsbetriebs oder bei sonstigen Veranstaltungen (z. B. öffentlichen Aufführungen) anzufertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Webseite etc.) zu nutzen.


§ 14 Sollte eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportschule Shinto-Füssen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



Einzeltraining/Personal Training: nach Vereinbarung

Die Karate-Schülerinnen und Schüler des Shinto Füssen e.V. werden Mitglieder des Deutschen JKA-Karatebundes (DJKB). Dies ermöglicht das Ablegen von Gürtelprüfungen sowie die Teilnahme an Lehrgängen des DJKB.
Die einmalige Ausstellung DJKB-Karatepasses kostet 10 Euro (Stand 9/2013). Einmal jährlich wird zudem der jeweils aktuelle Mitgliedsbeitrag des DJKB fällig (aktuell 20 Euro bis 14 Jahre und 25 Euro ab 15 Jahre) und durch den Shinto Füssen e.V. an den DJKB abgeführt. Die Zahlung des Beitrags durch die Schülerinnen und Schüler der Sportschule Shinto Füssen kann durch Abbuchung oder durch Überweisung nach Aufforderung erfolgen.

Gürtelprüfungen:

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Gürtelprüfung ist die Mitgliedschaft im DJKB. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig bekanntgegeben und die Schülerinnen und Schüler der Karateschule Shinto-Füssen werden zuvor umfassend auf die Prüfungen vorbereitet. Über die Teilnahme an einer Gürtelprüfung entscheiden alleine der Cheftrainer.

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach den Vorgaben des DJKB.
Sie beträgt aktuell 10 Euro (Stand 9/2013).

 

 

 

 

 

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